Leistungen
Eine ausgeprägte Branchenkenntnis, der Dialog mit unseren fachkundigen Mandanten und die ständige Anpassung an strukturelle und rechtliche Veränderungen sind die Grundlage für unsere individuelle Beratung und Vertretung. Wir verstehen uns nicht nur als Steuerberater, sondern auch als Unternehmer und Unternehmensberater, die steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihrem wirtschaftlichen sowie gesundheitswirtschaftlichen Hintergrund beurteilen und daraus umsetzbare Lösungen erarbeiten.
Unternehmen, Selbstständige aber auch die meisten Privatpersonen sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Dabei achten wir selbstverständlich auf mögliche steuerliche Optimierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sowie auf für Sie in Frage kommende Steuervorteile.
Die Finanzbuchhaltung ist ein komplexes Handwerk, bei welchem aufgrund ständiger Rechtsänderungen stets zahlreiche und laufend wechselnde Besonderheiten zu beachten sind. Wir erledigen diese Aufgabe mit größter Schnelligkeit, Genauigkeit und Erfahrung. Dabei berücksichtigen wir bereits bei der Buchhaltung mögliche steuerliche Optimierungen.
Freiberufler wie (Zahn-)Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen und Tierärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, den aus ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielten Gewinn jährlich festzustellen und dem Finanzamt zu melden. Dies erfolgt grundsätzlich mit einer Gewinnermittlung, wobei der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermittelt wird. Daraus resultiert auch die Bezeichnung als Einnahmenüberschussrechnung. Auch wenn es sich bei dieser Berechnung um eine vereinfachte Form der steuerlichen Gewinnermittlung handelt, sind zahlreiche Besonderheiten wie Abschreibungen und privater Eigenverbrauch zu berücksichtigen. Aufgrund ihrer Natur ermöglicht die Gewinnermittlung zahlreiche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
So genannte Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), das heißt insbesondere Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, sind verpflichtet Jahresabschlüsse zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss unter Berücksichtigung einer steuerlichen Optimierung und der für Sie bestmöglichen Steuergestaltung.
Wir helfen Ihnen dabei den Gewinn Ihrer Praxis zu optimieren. Hierfür durchleuchten wir die wirtschaftlichen Vorgänge Ihrer Praxis und die daraus resultierenden Kennzahlen. Nach erfolgter Bestandsaufnahme und Auswertung, nehmen wir zusätzlich einen Vergleich mit anderen Praxen vor. Zu diesem Zweck stehen uns umfangreiche Vergleichszahlen und Vergleichsrechner für jeden Fachbereich zur Verfügung. Möglichkeiten für die Gewinnoptimierung können somit leicht festgestellt und zügig umgesetzt werden.
Das Sozialversicherungsrecht und die damit einhergehende Lohnbuchhaltung werden durch neue Regularien immer anspruchsvoller und komplexer. Wir behalten für Sie die Neuerungen im Blick und erledigen die Abrechnung der Löhne und Gehälter in der Praxis bzw. in Ihrem Unternehmen sowohl für Ihre Angestellten als auch für Sie tätigte Helferinnen und Helfer, Assistenten, Reinigungshilfen und Aushilfen.
Ist erst einmal der Entschluss zur Existenzgründung oder zur Übernahme einer Einzelpraxis gefasst, ist das immer mit einem nicht unerheblichen wirtschaftlichen Risiko verbunden, welches – im Falle eines Misserfolgs – schnell die eigene Existenz bedrohen kann. Eine vorausgehende Planung ist daher das A und O für Ihren Erfolg! Wir unterstützen Sie dabei für Ihr Vorhaben einen Business- und Liquiditätsplan zu erstellen und entwickeln in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, die für Sie steuerlich optimalste Lösung.
Bei der Übergabe einer Praxis oder eines sonstigen Unternehmens sind zahlreiche Regelungen zu beachten und zu bedenken. Bei Praxisübergaben spielen neben den vertraglichen und berufsrechtlichen Regelungen auch Steuergesetze eine wichtige Rolle. Wir unterstützen Sie bei der Übergabe Ihres Unternehmens und finden für Sie die steuerlich und finanziell günstigste Lösung.
Praixsbewertungen und insbesondere die Erstellung von Praxiswertgutachen sind in einer Vielzahl von Fällen gefordert. Der häufigste Fall ist jedoch meist die Bewertung einer Praxis oder eines Praxisanteils im Rahmen einer Übergabe oder Veräußerung. Weiterhin ist der Praixswert in Erbfällen oder im Rahmen einer Auseinandersetzung von Ehegatten im Scheidungsfall zu ermitteln; dann regelmäßig im Rahmen eines Zugewinnausgleichs. Wir ermitteln den Wert einer Praxis oder eines Praxisanteils nach den gängigen und von der Rechtsprechung anerkannten Methoden und erstellen auf Wunsch ein Praxiswertgutachten.
Ist Ihre Praxis wirtschaftlich gut aufgestellt? Sind Ihre Praxisausgaben zu hoch und Ihre Einnahmen im Vergleich zu anderen fachgleichen Praxen zu niedrig? Wir sagen Ihnen, wo Sie mit Ihrer Praxis stehen und in welchen Bereichen für Sie Optimierungen notwendig und möglich sind. Hierfür stehen uns umfangreiche Vergleichszahlen und Vergleichsrechner für jeden Fachbereich zur Verfügung.
Will man sichergehen steuerliche Fallstricke zu vermeiden oder gezielt Steuern sparen, sind eine richtige Planung und Vorgehensweise sowie die vertragliche Absicherung und Gestaltung von enormer Bedeutung. Dies betrifft nahezu sämtliche Veränderungen und Vorfälle im privaten sowie im beruflichen bzw. geschäftlichen Bereich. Bereits bei alltäglich vorkommenden Anschaffungen von Praxisgerätschaften oder allgemein von Praxisinventar, hat beispielsweise neben dem Zeitpunkt der Anschaffung auch die Art der Finanzierung (z.B. Leasing) eine steuerliche Auswirkungen. Wir beraten Sie mit dem Ziel, eine individuelle auf Sie zugeschnittene Steuergestaltung umzusetzen, die das für Sie bestmögliche Resultat erzielt.
Die Steueroptimierung ist eine Kunst für sich. Wer sich im Steuerdschungel auskennt und die bestmöglichen Lösungen und Wege findet kann viel Geld sparen. Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Optimierung Ihres Unternehmens und finden für Sie die steuerlich und finanziell günstigste Lösung und setzen diese bei der Gestaltung der Verträge und Unternehmensstrukturen sicher für Sie um. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise sowie Erfahrung unserer speziell auf die Belange der Gesundheitswirtschaft zugeschnittenen Steuerberatung.
Nur wer seinen Wert kennt ist am Markt der Gesundheitswirtschaft auch wertvoll! Eine Bewertung des eigenen Unternehmens hilft nicht nur bei Finanzierung und Verkäufen, sondern auch bei der laufenden Strategieplanung. Paul Steuerberatung hat sich auf die Bewertung von Unternehmungen im Gesundheitswesen spezialisiert. Aus verschiedenen Bewertungsmodellen haben wir für Sie einen Standard zusammengestellt, welcher die jeweiligen Annahmen, die für diese Branche relevant sind am Besten abgebildet. Das Ergebnis ist eine grundsolide Bewertung Ihres Unternehmens, die zugleich eine nachhaltige Diskussionsgrundlage für das jeweilige Geschäftsmodell und seine Wertigkeit darstellt. Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung unserer Steuerberater.
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Ein verlässliches Netzwerk von Experten:innen um sie umfassend beraten zu können ist für uns unerlässlich. In allen rechtlichen Fragen im Medizin- und Gesellschaftsrecht vertrauen wir unserem spezialisierten Partner: nexus.rechtsanwälte